2. 2.1. Die Beschwerdeführerin deklarierte mit der Steuererklärung 2004 einen für die Direkte Bundessteuer 2004 massgeblichen Reingewinn von CHF 18'155.00. Dabei wurden gestützt auf die Vereinbarung zwischen der M. Ltd., Nassau, und der Beschwerdeführerin vom 2. März 2004 geleistete Provisionszahlungen von CHF 45'800.00 (Vermittlungsprovisionen) als Aufwand verbucht. (…) 3.3. 3.3.1. Es ist vorliegend unbestritten, dass die Beschwerdeführerin im Jahr 2004 Zahlungen von CHF 45'800.00 an die M. Ltd. mit Sitz auf den Bahamas geleistet hat. Die entsprechenden Belastungen sind mit Auszügen des CHF-Geschäftskontos bei der A.bank ausgewiesen.