A. Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) vom 14. Dezember 1990 72 Gewinnsteuer; Zahlung einer Provision ins Ausland (Art. 58 Abs. 1 lit. b DBG) - An den Nachweis der geschäftsmässigen Begründetheit von ins Ausland bezahlten Vermittlungsprovisionen sind hohe Anforderungen zu stellen. Der Nachweis einer Zahlung genügt nicht, um zu beweisen, dass eine Mäklertätigkeit vorliegt. 22. Oktober 2009 in Sachen D. AG, 3-BB.2008.10. Aus den Erwägungen