2.3. Die Steuerkommission A. erstellte im Veranlagungsverfahren einen Vermögensvergleich. Da sich ein Finanzierungsmanko von CHF 21'641.00 ergab, wurden die Rekurrenten aufgefordert, sich dazu zu äussern. Die Rekurrenten reichten folgende Bestätigung der in Österreich lebenden Schwester des Rekurrenten ein: "Ich, M.V. geb. M., habe am 5.1.2004 meinem Bruder, H.M., ein zinsloses Darlehen in der Höhe von € 11.500.- gegeben. Dieser Betrag war ein Geschenk von mir an meinen Bruder." Die Steuerkommission A. anerkannte die Barzahlung aus dem Ausland nicht und rechnete nach Ermessen CHF 15'000.00 zum steuerbaren Einkommen hinzu. 2.4.