2008 Kantonale Steuern 349 70 Ermessensveranlagung; Vermögensvergleich (§ 191 Abs. 3 StG). - Eine behauptete Schenkung von Bargeld vermag das Finanzierungsmanko des Vermögensvergleiches nicht zu begründen, wenn keine weiteren Hinweise die Schenkung glaubhaft machen. 24. Juli 2008 in Sachen J. + U.M., 3-RV.2007.241 Aus den Erwägungen