4.4. Soll nicht auf die Generalklausel zurückgegriffen werden, ist die Entschädigung am ehesten als Ertrag aus unbeweglichem Vermögen im Sinne von § 30 Abs. 1 lit. a StG (Ertrag aus sonstiger Nutzung) mit der Einkommenssteuer zu erfassen, was jedoch vorliegend offen gelassen werden kann. 53 Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit; Privatanteil an den Autokosten (§ 25 Abs. 2 StG). Berechnung des Privatanteils an den Autokosten bei selbständig Erwerbenden ab dem Jahr 2007 (Pauschalmethode). Aus dem Entscheid des Steuerrekursgerichtes vom 25. März 2010 in Sachen E. + M.B. (3-RV.2009.64) Aus den Erwägungen