Geht man vom Begriff der selbständigen Erwerbstätigkeit aus, so sind die einzelnen Kriterien (…) zu prüfen. Auch wenn der Begriff der selbständigen Erwerbstätigkeit umfassender sein mag als jener des Unternehmens, des Geschäfts, Betriebes oder Gewerbes (…), so erscheint im vorliegenden Fall die Qualifikation als selbständige Erwerbstätigkeit als fragwürdig, weil zentrale Elemente der selbständigen Erwerbstätigkeit fehlen. Da nur der überschüssige Strom ins Netz abgeliefert wird, kann beispielsweise nicht ernsthaft von einer Gewinnerzielungsabsicht gesprochen werden.