61 Berufskosten im Zusammenhang mit Verwaltungsratshonoraren (§ 35 Abs. 1 lit. c StG). - Verwaltungsratsmandate gelten als unregelmässig ausgeübte Nebenerwerbstätigkeit, weshalb ein Pauschalabzug von 20 % auf den Einkünften zu gewähren ist. 27. März 2008 in Sachen F.M., 3-RV.2007.201 62 Weiterbildungskosten (§ 35 Abs. 1 lit. e StG). - Kosten im Zusammenhang mit einem Schulbesuch im Rahmen einer Ausbildung (Lehre zur Kauffrau) sind nicht abziehbare Ausbildungskosten. 24. Januar 2008 in Sachen F.Z., 3-RV.2007.175 Aus den Erwägungen