2. 2.1. Dem Rekurrenten wurden am 30. November 2004 infolge Ablaufs des Versicherungsvertrages CHF 79'697.75 aus der Säule 3a ausbezahlt. Im Dezember 2004 kaufte er sich mit CHF 76'000.00 in die 2. Säule ein. (…) 3. 3.1. Vorab ist festzuhalten, dass die Parteien übereinstimmend nicht von einer Steuerumgehung ausgehen, und der Einkauf in die 2. Säule unbestrittenermassen gesetzlich und reglementarisch zulässig war. 3.2. Gemäss § 31 Abs. 1 StG sind alle Einkünfte aus anerkannten Formen der gebundenen Selbstvorsorge steuerbar.