2009 Kantonale Steuern 313 Reineinkommen 2005 von CHF 91'076.00 sei als Verlustvortrag im Jahr 2006 zum Abzug zuzulassen. Das Kantonale Steueramt hält fest, die Verluste aus selbständiger Haupt- und Nebenerwerbstätigkeit hätten im Jahr 2005 insgesamt CHF 204'403.00 betragen. Diese Verluste hätten im Umfang von CHF 113'327.00 im Jahr 2005 verrechnet werden können, was zu einem Reineinkommen von CHF - 91'076.00 geführt habe. Dieser Betrag entspreche somit dem Verlust, der in der Steuerperiode 2005 nicht vollständig habe verrechnet werden und im Jahr 2006 als Verlustvortrag abgezogen werden könne.