In beiden Fällen stehen die Transportkosten auch nur in indirektem Zusammenhang mit den eigentlichen Weiterbildungs- bzw. Liegenschaftsunterhaltskosten. Es ist daher verständlich, wenn die Rekurrentin einwendet, bei Hausbesuchen von Ärzten seien die Transportkosten in der Rechnung des Arztes ebenfalls mit enthalten und diese würden ohne weiteres als Krankheitskosten akzeptiert. 5.3. Zusammenfassend ergibt sich, dass der Begriff „Krankheitskosten“ die Berücksichtigung von Transportkosten nicht grundsätzlich ausschliesst.