Im Rundschreiben der EStV vom 7. Juli 2003 betreffend Inkraftsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes heisst es denn auch, „…wie bisher sollen von den Einkünften die Krankheits- und Unfallkosten … abgezogen werden können“. 5.2.3. Bei der systematischen Auslegung geht es um die Sinnermittlung der Norm aus der Stellung der auszulegenden Norm im Regelungsgefüge der Rechtsordnung (Honsell, a.a.O., Art. 1 ZGB N 9). 2007 Kantonale Steuern 247