3.2.9), hingegen bei den behinderungsbedingten Kosten zugelassen (vgl. Ziff. 4.3.6). Es ist offensichtlich, dass das KStA unbesehen die Regelung der EStV ins Merkblatt „Krankheitskosten“ aufnahm. Hinweise dafür, dass bezüglich Transportkosten bei Krankheit und Unfall bewusst eine Praxisänderung vorgenommen werden sollte, sind nicht ersichtlich. Im Rundschreiben der EStV vom 7. Juli 2003 betreffend Inkraftsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes heisst es denn auch, „…wie bisher sollen von den Einkünften die Krankheits- und Unfallkosten … abgezogen werden können“.