StG umgesetzt. Hinweise dafür, dass auch bei der Berücksichtigung der Transportkosten eine unterschiedliche Behandlung angestrebt wurde, sind nicht ersichtlich. Gemäss dem alten, bis Ende 2004 gültigen Merkblatt „Krankheitskosten" des KStA gelten Fahrtkosten der kranken Person, um ärztliche Leistungen in Anspruch zu nehmen (inkl. notwendige Begleitpersonen) als Krankheitskosten.