(Botschaft zur Volksinitiative „Gleiche Rechte für Behinderte“ und zum Entwurf eines Bundesgesetzes über die Beseitigung von Benachteiligungen behinderter Menschen vom 11. Dezember 2000, in: BBl 2001 S. 1715 ff.). Dabei sollen die Behinderten steuerlich eine Besserstellung erlangen, weil sie einerseits ihre behinderungsbedingten Unkosten nie ganz ersetzt erhalten und weil sie anderseits durch die Steuern stärker belastet würden als nicht behinderte Steuerpflichtige (BBl 2001 S. 1775).