33 Abs. 1 lit. h DGB/ § 40 lit. ibis StG basiert auf dem Behindertengleichstelbis lungsgesetz, welches im Bereich der Steuern ab 1. Januar 2005 zu beachten ist. Mit dem Behindertengleichstellungsgesetz wird die Förderung der Gleichstellung zu Gunsten der Behinderten bezweckt 246 Steuerrekursgericht 2007