len und neu in § 40 lit. ibis StG die behinderungsbedingten Kosten geregelt seien. 4.2. Der Rechtsdienst des KStA beantragt, der Rekurs sei abzuweisen. Ob Transportkosten als Krankheitskosten im Sinne der neuen Fassung von § 40 lit. i StG gelten, sei ab der Steuerperiode 2005 ausschliesslich nach dem Kreisschreiben Nr. 11 der EStV zu beurteilen. Danach seien Transportkosten grundsätzlich nicht als Krankheitsbzw. Unfallkosten abzugsfähig. Zudem spreche auch der Wortlaut gegen die Abzugsfähigkeit von Transportkosten als Krankheits- bzw. Unfallkosten. 5. 5.1. Zu beurteilen ist, ob die Aufteilung der Krankheits-, Unfallund Invaliditätskosten (§ 40 lit.