Danach gilt ab der Steuerperiode 2005 ausschliesslich das Kreisschreiben Nr. 11 „ Abzug von Krankheits- und Unfallkosten sowie von behinderungsbedingten Kosten“ der EStV vom 31. August 2005. 3. Bei den Krankheits- und Unfallkosten können gemäss dem ab der Steuerperiode 2005 geltenden Merkblatt KStA die Transportkosten, um ärztliche Leistungen in Anspruch zu nehmen, grundsätzlich nicht (mehr) abgezogen werden, da diese in der Regel nur indirekt mit der Krankheit bzw. einem Unfall in Zusammenhang stehen.