2.3. Im Kanton Aargau wurde eine entsprechende Änderung von § 40 lit. i StG mit Einfügung einer lit. ibis erst mit der per 1. Januar 2007 vorgenommenen Teilrevision des Steuergesetzes vorgenommen. Es ist jedoch unbestritten, dass die neue, inhaltlich dem DBG und dem StHG entsprechende Regelung bereits ab der Steuerperiode 2005 anzuwenden ist. Das Kantonale Steueramt hat denn auch ein ab der Steuerperiode 2005 geltendes Merkblatt „Krankheitskosten“ (im Folgenden: Merkblatt KStA) erlassen. Danach gilt ab der Steuerperiode 2005 ausschliesslich das Kreisschreiben Nr. 11 „ Abzug von Krankheits- und Unfallkosten sowie von behinderungsbedingten Kosten“ der EStV vom 31. August