2001. 2.2. Die Rekurrentin hat, ausgehend von den Buchwerten per 31. Dezember 2000 von CHF 156'532.00 für das Inventar und CHF 490'538.00 für die Grundstücke und unter Einbezug von Ver- kaufs- und Liquidationskosten von CHF 3'000.00, einen Verlust von CHF 179'070.00 ermittelt. Sie ist der Ansicht, es handle sich um einen Kapitalverlust auf Geschäftsvermögen, der bei der Einkommenssteuer abziehbar sei.