Der Lohn stellt insgesamt eine "Pauschale" für die im Lehrbetrieb geleistete Arbeit dar, die unabhängig von der individuellen Leistung und der Anzahl Arbeitstage bzw. der Anzahl Tage mit Berufsschulunterricht ausgerichtet wird. Dass unter diesen Umständen die zur Ausführung der Arbeit notwendigen Auslagen, vorliegend die Velokosten von CHF 700.00 und der Pauschalabzug von CHF 1'900.00, von der Steuerkommission Reinach zum Abzug zugelassen werden, ist nicht zu beanstanden.