Ob das Entgelt im 1. Lehrjahr aufgrund des noch eher geringen Wissenstandes und der beschränkten Einsatzfähigkeit angemessen ist, kann offen bleiben. Fest steht, dass der Lehrbetrieb ab dem 2., spätestens jedoch ab dem 3. Lehrjahr von den erworbenen beruflichen Fähigkeiten, der grösseren Erfahrung und der verstärkten Selbständigkeit des Lernenden in der Regel in weit höherem Masse profitiert, als dies der Lehrlingslohn widerspiegelt. Der Lohn stellt insgesamt eine "Pauschale" für die im Lehrbetrieb geleistete Arbeit dar, die unabhängig von der individuellen Leistung und der Anzahl Arbeitstage bzw. der Anzahl Tage mit Berufsschulunterricht ausgerichtet wird.