Anders als bei einem Arbeitsvertrag bzw. einem Arbeitsverhältnis nach Art. 319 ff. OR, bei dem die Arbeitsleistung des Arbeitnehmenden im Dienste des Arbeitgebers gegen Entgelt des Arbeitgebers im Vordergrund steht, geht es bei einem Lehrvertrag nach Art. 344 OR darum, dass der Arbeitgeber, d.h. der Lehrbetrieb, die lernende Person für eine bestimmte Berufstätigkeit fachgemäss bildet und die lernende Person zu diesem Zwecke Arbeit im Dienste des Arbeitgebers verrichtet. Der Lehrvertrag hat eindeutig einen anderen Schwerpunkt als der Arbeitsvertrag, nämlich dem Lernenden eine Ausbildung im betreffenden Beruf zu ermöglichen.