Die aus dem Besuch des Unterrichts an der Berufsschule entstehenden Kosten sind von der Rekurrentin selber zu tragen. Der Bruttolohn wurde wie folgt festgelegt: im 1. Lehrjahr monatlich CHF 575.00, im 2. Lehrjahr CHF 725.00 und im 3. Lehrjahr CHF 1'025.00. Zusätzlich werden 50 % der Kosten von Fremdsprachenaufenthalten sowie 50 % bzw. 100 % der Prüfungsgebühren für Fremdsprachen- und Informatik-zertifikate übernommen. 6.2. Die Lehre zur Kauffrau ist ihrem Charakter nach eindeutig als Ausbildung zu qualifizieren (was auch von der Rekurrentin anerkannt wird). Anders als bei einem Arbeitsvertrag bzw. einem Arbeitsverhältnis nach Art. 319 ff.