Dagegen sei beim Büromaterial davon auszugehen, dass die Kosten in den Vorjahren als Aufwand verbucht worden seien. Die Aktivierung sei daher zu korrigieren und ebenso die Aufrechnung. Damit betrage die Aufrechnung neu CHF 10'000.00. 8.2. 8.2.1. Wenn eine steuerpflichtige Person Bücher führt, ist steuerrechtlich auf ihre Buchhaltung abzustellen, sofern sie formell und materiell einwandfrei ist (AGVE 1996 S. 231, mit Hinweisen; RGE vom 21. Juni 2007 in Sachen M.M.). Korrekturen sind nur erlaubt, wenn sie sich auf handels- oder steuerrechtliche Vorschriften abstützen. Umgekehrt ist auch der Steuerpflichtige an seine Buchhaltung gebunden.