Die Rekurrentin bestätigt, dass die Aktiven zu einem übersetzten Wert eingebracht worden sind. Um diesen Fehler zu korrigieren, seien die Aktivierungen per 1. Januar 2003 zu stornieren und lediglich die darauf erfolgten Abschreibungen aufzurechnen. Das Kantonale Steueramt ist der Ansicht, die Aktivierung des Klaviers mit CHF 10'000.00 sei, da die Rekurrentin das Klavier geschenkt bekommen habe, erfolgswirksam vorzunehmen. Eine Stornierung der Aktivierung sei als Bilanzänderung nicht mehr möglich. Dagegen sei beim Büromaterial davon auszugehen, dass die Kosten in den Vorjahren als Aufwand verbucht worden seien.