bei Gesamteigentum auf dem Erlösanteil, welcher der Quote des Innenverhältnisses entspricht." Aus den Materialien ergibt sich, dass damit die Fälle von Liegenschaftsverkäufen infolge Scheidung und darauffolgende Ersatzbeschaffungen von einem oder von beiden geschiedenen Eheleuten geregelt werden sollten. Bei bisherigem Miteigentum wird die Ersatzbeschaffung im Verhältnis der im Grundbuch eingetragenen Miteigentumsanteile gewährt.