2.4. Der Rekurrent beantragt, er habe nicht nur 50 % (entsprechend seinem Miteigentumsanteil gemäss Kaufvertrag vom 14. Juli 2005 und Grundbucheintrag), sondern 76 % der Eigenmittel der neu gekauften Liegenschaft eingebracht. Er reichte diesbezüglich eine Stellungnahme der Neuen Aargauer Bank vom 9. Februar 2006 betreffend "Finanzierung einer ETW in Wettingen" ein. Es sei auf den von ihm effektiv reinvestierten Erlös abzustellen, womit er Anspruch auf einen Steueraufschub habe. 3. 3.1.