29 Abs. 2 BV) vor (Kommentar zum Aargauer Steuergesetz, 2. Auflage, Muri-Bern 2004, § 191 StG N 24, mit Hinweisen; analog VGE vom 7. Dezember 2004 in Sachen H. + K.K.). 4. 4.1. Der Rekurrent hat zusammen mit der Steuererklärung 2003 den Fragebogen für selbständig Erwerbende und den Jahresabschluss 2003 seiner Einzelfirma eingereicht. Er ist damit seinen Verfahrenspflichten nachgekommen. 4.2. Den Akten ist nicht zu entnehmen, dass die Steuerkommission S. den Rekurrenten im Veranlagungsverfahren aufgefordert hätte, den Nachweis der Finanzierung seines Lebensaufwandes zu erbringen.