350 Steuerrekursgericht 2008 Sachen D.D. + M.M.D.). Ein Zahlungsnachweis kann, da die Schenkung in bar erfolgt sein soll, nicht erbracht werden. Auch der behauptete Bezug der € 11'500.00 von der Postbank durch die Schwester des Rekurrenten kann von der Bank nicht rekonstruiert werden (Schreiben vom 15. Mai 2008). Der Rekurrent, der selbständig erwerbstätig ist, hat die behauptete Schenkung in der Buchhaltung als Privateinlagen erfasst (mit Buchungen vom 30. Januar [CHF 4'623.00], vom 23. März [CHF 6'120.00] und vom 26. April [CHF 6'144.00]).