Die Zahlung von CHF 587'000.00 entspricht ungefähr der kapitalisierten UVG-Rente plus dem Rentenschaden ab Alter 64 (vgl. Aufstellung hievor); womit die durch die Y. Versicherungsgesellschaft ausgerichteten und noch auszurichtenden einkommenssteuerpflichtigen Leistungen aus UVG durch die Regresszahlung der X. Versicherungen & Vorsorge abgegolten wurden. 4.5.2. Dem genannten Kontenblatt (Erw. 4.5.1) ist weiter zu entnehmen, dass seitens der X. Versicherungen & Vorsorge insgesamt CHF 290'000.00 an die "Zentrale Ausgleichsstelle IV" bzw. die "SVA Kt. Z." ausgerichtet wurden.