Das ist dann der Fall, wenn die gesamte Zahlung  wie von der Rekurrentin vorgebracht  für den erlittenen Haushaltschaden geleistet wurde und nicht Erwerbsausfall oder andere steuerbare Leistungen betrifft. 4. 4.1. Die vom Gemeindesteueramt W. verlangte Abrechnung der X. Versicherungen & Vorsorge betreffend die Entschädigung von CHF 1.2 Millionen wurde von der Rekurrentin eingereicht. Aus dieser "Entschädigungsvereinbarung" vom 28. November 2003 geht hervor, dass die Haftpflichtversicherung unter dem Titel "Haushaltschaden + Genugtuung" eine Zahlung von insgesamt CHF 1'245'000.00 (inkl. Verzugszins) anerkennt.