3.4.3. Nachfolgend ist zu prüfen, ob auch die über den Betrag von CHF 565'006.00 hinausgehende Kapitalzahlung steuerfrei ist. Das ist dann der Fall, wenn die gesamte Zahlung  wie von der Rekurrentin vorgebracht  für den erlittenen Haushaltschaden geleistet wurde und nicht Erwerbsausfall oder andere steuerbare Leistungen betrifft. 4. 4.1. Die vom Gemeindesteueramt W. verlangte Abrechnung der X. Versicherungen & Vorsorge betreffend die Entschädigung von CHF 1.2 Millionen wurde von der Rekurrentin eingereicht.