von der Besteuerung auszunehmen. Dass die auf die Zahlungen entfallenden Zinsen steuerbares Einkommen bilden, wird auch von der Rekurrentin anerkannt (Erw. 2.1; Felix Richner/Walter Frei/Stefan Kaufmann, Handkommentar zum DBG, Zürich 2003, Art. 20 N 27, mit Hinweisen). Der Rekurs ist im Umfang einer steuerfreien Kapitalzahlung von CHF 565'006.00 somit vorab gutzuheissen. 3.4.3. Nachfolgend ist zu prüfen, ob auch die über den Betrag von CHF 565'006.00 hinausgehende Kapitalzahlung steuerfrei ist.