Es ist im Folgenden zu prüfen, wie sich die der Rekurrentin ausgerichtete Kapitalzahlung von CHF 1'245'000.00 auf die Komponenten "Haushaltschaden", "Genugtuung" und "Erwerbsausfall" aufteilt. 3.4. 3.4.1. In Anbetracht der im Rekursverfahren eingereichten Unterlagen beantragt das Kantonale Steueramt die teilweise Gutheissung des Rekurses in dem Sinn, dass die Komponenten "Genugtuung" und "Haushaltschaden" von der Besteuerung auszunehmen seien. Bezüglich eines steuerfreien Betrages von CHF 565'006.00 (CHF 1'245'000.00 ./. CHF 679'994.00) liegen also übereinstimmende Anträge vor.