Arbeitsunfähigkeit im Haushalt [am ehesten] noch etwas verbessern [wird]". 3.3.2. Es ist vorliegend gestützt auf den durch die Eidgenössische Invalidenversicherung errechneten Invaliditätsgrad und den medizinischen Fachbericht davon auszugehen, dass ein Haushaltschaden bzw. eine entsprechende Entschädigungspflicht des Haftpflichtversicherers gegeben ist. Davon sind auch das Kantonale Steueramt und die Rekurrentin ausgegangen  allerdings in unterschiedlichem Ausmass. Es ist im Folgenden zu prüfen, wie sich die der Rekurrentin ausgerichtete Kapitalzahlung von CHF 1'245'000.00 auf die Komponenten "Haushaltschaden", "Genugtuung" und "Erwerbsausfall" aufteilt.