2. 2.1. Die Rekurrentin [Jahrgang 1973] hat am 14. Dezember 1997 einen Verkehrsunfall erlitten. Sie ist seither erwerbsunfähig. Mit der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers, der X. Versicherungen & Vorsorge, wurde am 28. November 2003 eine Entschädigungsvereinbarung getroffen, nach der die Haftpflichtversicherung unter dem Titel "Haushaltschaden + Genugtuung" eine Zahlung von insgesamt CHF 1'235'000.00 anerkannte. Effektiv wurden der Rekurrentin gesamthaft CHF 1'245'000.00 (wovon CHF 10'000.00 Verzugszins) vergütet (Akontozahlung CHF 35'000.00, Schlusszahlung CHF 1'210'00.00).