2008 Kantonale Steuern 319 I. Kantonale Steuern A. Steuergesetz (StG) vom 15. Dezember 1998 60 Kapitalzahlung nach Unfall (§ 32 lit. b StG; § 33 lit. g StG). - Der Ersatz des Haushaltsschadens ist einkommenssteuerfrei, Gleiches gilt für die Zahlung einer Genugtuungssumme. Nur darüber hinausgehende Zahlungen einer Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers bilden als Erwerbsausfall steuerbares Einkommen. 22. Mai 2008 in Sachen A.S., 3-RV.2007.106 Aus den Erwägungen