4. In Gutheissung des Rekurses sind somit die CHF 2'816'000.00 im Jahr 2001 von der Vermögensbesteuerung auszunehmen. 66 Grundstückgewinnsteuer; Teilveräusserung (§ 108 Abs. 1 StG). - Zur Ermittlung des Erwerbspreises eines in verschiedenen Teilen veräusserten Grundstückes ist der seinerzeitige Gesamterwerbspreis des Stammgrundstückes auf Grund der Verhältnisse im Zeitpunkt des Erwerbs nach objektiven Kriterien auf die veräusserte Parzelle einerseits und das zurückbehaltene Grundstück andererseits aufzuteilen. 24. Januar 2007 in Sachen T. + R.E., 3-RV.2005.50180 Aus den Erwägungen