2001. 2.2. Die Rekurrentin hat, ausgehend von den Buchwerten per 31. Dezember 2000 von CHF 156'532.00 für das Inventar und CHF 490'538.00 für die Grundstücke und unter Einbezug von Ver- kaufs- und Liquidationskosten von CHF 3'000.00, einen Verlust von CHF 179'070.00 ermittelt. Sie ist der Ansicht, es handle sich um einen Kapitalverlust auf Geschäftsvermögen, der bei der Einkommenssteuer abziehbar sei. 332 Steuerrekursgericht 2008