f StG möglich (entgegen der im Referat anlässlich der Steuertagung 2002 zum Thema „Ausgewählte Bereiche natürliche Personen“, Ziff. 2.5.4, vertretenen Auffassung und entgegen den Ausführungen im Merkblatt „Kapitalgewinne“), wenn das Kriterium altersbedingt oder gesundheitsbedingt im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe erfüllt war, vorerst jedoch ein Revers abgegeben wurde, womit die Besteuerung der alters- oder gesundheitsbedingten Betriebsaufgabe noch aufgeschoben wurde. Sowohl A.A., geb. 1921, als auch H.A., geb. 1924, waren im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe per 31. Dezember 1990 über sechzig Jahre alt.