Auch bei der Definition dieser Elemente stand offensichtlich in der grossrätlichen Kommission ausdrücklich der Gedanke Pate, dass der Liegenschaftswert einen Bestandteil der Altersvorsorge Selbständigerwerbender bilde. Für das Kriterium „anlässlich der Betriebsaufgabe“ wurde weder in den Beratungen der Kommission noch im Plenum des Grossen Rates eine nähere Definition angegeben. Eine solche lässt sich aus dem Wortlaut selbst nicht mit Sicherheit ableiten, zumal das Wort „anlässlich“ sich sowohl in Bezug auf einen bestimmten Zeitpunkt („Betriebsaufgabe“), als auch im Sinne von „mit der Betriebsaufgabe sachlich zusammenhängend“ interpretieren lässt.