StG auf einen Vorschlag der Vertreter der Verwaltung aus Anlass der Diskussion in der Kommission über den Wegfall des Besitzesdauerabzuges abstützt. In der grossrätlichen Kommission stand immer die Milderung der Besteuerung von Kapitalgewinnen im Vordergrund, bei denen die Geschäftsliegenschaft als Teil der Altersvorsorge einer selbständigerwerbenden Person eingestuft werden konnte. Der offenbar in der 1. Lesung noch nicht völlig durchdachte (vgl. die dargelegte Entstehungsgeschichte in der 1. Lesung) Gesetzestext wurde auf Vorschlag des Regierungsrates in der 2. Lesung des Steuergesetzes angepasst.