Der unterzeichnete Revers basiert auf der Geschäftsaufgabe per 31. Dezember 1990. Die Veräusserung der Liegenschaft im Jahr 2004 führt nicht zu einer erneuten (zweiten) Geschäftsaufgabe. Das gilt umso mehr, als A. und H.A. bis zur Veräusserung der Geschäftsliegenschaft an ihren Sohn das Geschäft nicht mehr weitergeführt haben.