kein Eigenmietwert besteuert. Bei den vom Rekurrenten im Jahr 2002 (fälschlicherweise als Eigenmietwert) deklarierten Fr. 7'200.-- handelt es sich um die jährlichen Mietzinseinnahmen für die vermietete 3 ½-Zimmerwoh- nung, welche sich in der fraglichen Liegenschaft in Sch. befunden hat (vgl. dazu den „Fragebogen für vermietete Liegenschaften“ vom 22. Mai 1998 sowie das „Liegenschaftsverzeichnis“ der Veranlagungsperiode 1999/2000, in welchem der Rekurrent die Fr. 7'200.-- [bzw. für das Erwerbsjahr 1997 anteilig Fr. 2'400.--] korrekt als „Mietzinseinnahmen Liegenschaft“ deklarierte). Sie wurden von der Vorinstanz richtigerweise als Mietzinseinnahmen besteuert.