63 Grundstückgewinnsteuer; Steueraufschub bei Ersatzbeschaffung (§ 98 Abs. 1 StG). - Ein Steueraufschub infolge Ersatzbeschaffung kann nur gewährt werden, wenn sowohl das veräusserte als auch das ersatzbeschaffte 310 Steuerrekursgericht 2006 Objekt dauernd und ausschliesslich selbst zu Wohnzwecken genutzt wurde bzw. wird und für die Zeit des Selbstbewohnens dieser Liegenschaften von der den Steueraufschub beanspruchenden Person deren Eigenmietwert versteuert wird. 15. November 2006 in Sachen R.E., 3-RV.2006.55/K 9285 Aus den Erwägungen