Dann müssten wir die entsprechende Wahl in einem künftigen Zeitpunkt anerkennen, weshalb wir aus fiskalischer Sicht mit einer jetzigen Verweigerung der Wahl eigentlich nicht viel gewinnen.“ Die Eidgenössische Steuerverwaltung vertritt also die Auffassung, dass der Begriff „Liegenschaft“ so zu verstehen ist, dass bei mehreren Gebäuden auf dem gleichen Grundstück für jedes Gebäude einzeln zwischen dem Abzug der effektiven Unterhaltskosten und dem Pauschalabzug gewählt werden kann.