Das Steuerrecht folgt dem Grundsatz, tatsächlich angefallene und bewiesene Aufwendungen zum Abzug zuzulassen. Pauschalen dienen der administrativen Vereinfachung wie aber auch der beweismässigen Erleichterung für den Steuerpflichtigen. Falls es bekannt würde, dass Eigentümern mit mehreren Gebäuden auf einer einzigen Parzelle das Wahlrecht verweigert wird, werden diese versucht sein, grundbuchliche Parzellierungen vorzunehmen. Dann müssten wir die entsprechende Wahl in einem künftigen Zeitpunkt anerkennen, weshalb wir aus fiskalischer Sicht mit einer jetzigen Verweigerung der Wahl eigentlich nicht viel gewinnen.“