Die Annahme einer echten Lücke (oder einer Lücke im eigentlichen Sinn) setzt voraus, dass der Gesetzgeber es unterlassen hat, einen Punkt zu regeln, welchen er an sich hätte regeln sollen, und dass sich weder aus dem Text noch aus der Gesetzesauslegung eine Lösung ergibt. Wenn der Gesetzgeber bewusst darauf verzichtet hat, eine Situation zu kodifizieren, welche nicht unbedingt sein Tätigwerden verlangte, so handelt es sich bei dessen Passivität um ein qualifiziertes Schweigen. Eine Lücke im uneigentlichen Sinne (unechte Lücke) charakterisiert sich durch die Tatsache, dass das Gesetz zwar eine Antwort gibt, diese jedoch nicht befriedigend ist.