3. 3.1. Bei Liegenschaften im Privatvermögen können u.a. die Unterhaltskosten abgezogen werden (§ 39 Abs. 2 Satz 1 StG). Die Steuerpflichtigen können in jeder Steuerperiode und für jede Liegenschaft zwischen dem Abzug der tatsächlichen Kosten und dem Pauschalabzug wählen (§ 39 Abs. 6 StG). 3.2. Streitig ist, ob bei zwei (oder mehr) Gebäuden, welche auf der gleichen Parzellen stehen, für das eine Gebäude die effektiven Unterhaltskosten und für das andere Gebäude die Pauschale gemäss § 39 Abs. 5 StG zum Abzug zugelassen werden können, oder ob für beide Gebäude entweder die effektiven Unterhaltskosten oder die Pauschalen zu gewähren sind. Es geht also um die Frage, was mit