Bereits in einem Schreiben vom 14. Mai 1998 an den damals zuständigen Steuerkommissär betreffend der Zuordnung der Liegenschaft X. zum Geschäfts- oder Privatvermögen wurde vom Rekurrenten die geltend gemachte Absicht dargelegt. Der Steuerkommissär hat im Übrigen, wenn auch ausdrücklich nur im Sinne eines Auskunftsschreibens und nicht als Beschluss der zuständigen Steuerkommission, in der Antwort vom 10. August 1998 folgendes festgehalten: 2008 Kantonale Steuern 343